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Die Gründungsversammlung des Fördervereins hat am 20. April 2008 die nachfolgende Satzung errichtet:
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck des Vereins
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Der Verein finanziert sich durch freiwillige Spenden und sonstige Zuwendungen. Mitgliedsbeiträge sind nicht zu leisten.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
§ 7 Vorstand
§ 8 Mitgliederversammlung
§ 9 Beirat
Die Mitgliederversammlung kann die Einrichtung eines Beirates beschließen. Über die Besetzung des Beirats entscheidet der Vorstand. Der Beirat unterstützt den Vorstand bei der Umsetzung des Vereinszwecks gemäß § 2.
§ 10 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung bestellt für die Dauer von vier Jahren einen Kassenprüfer. Der Kassenprüfer darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig. Der Kassenprüfer hat die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Der Kassenprüfer erstattet der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragt bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Vorstands.
§ 11 Auflösung des Vereins